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Ist die 'BTS plus' ein 'Querschläger' ? |
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| Geschrieben von: Jürg Schumacher |
| Montag, den 04. April 2011 um 14:00 Uhr |
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N13-Bruecke im Misox (wikimedia)
Im kantonalen Richtplan sind eine Vielzahl verschiedenster Postulate formuliert, welche nur gemeinsam ein Bild der behördenverbindlichen Festlegungen ergeben können. Es ist deshalb unfair und unehrlich, nur einzelne, ausgewählte Kriterien selektiv und subjektiv gewertet in eine Beurteilung einfliessen zu lassen. Die Gegner der Variante 'BTS plus' machen geltend, dass die alternative Linienführung der Bodensee-Thurtalstrasse (BTS) von Weinfelden (durch einen nach Nordwesten geführten Tunnel und einem 200m langen Viadukt über das Kemmental direkt zur A7 bei Engwilen) im Widerspruch zum kantonalen Richtplan stehe oder zumindest dass sie deutlich schlechter mit der kantonalen Richtplanung überein stimme (Studie des Tiefbauamtes) und in einem Gebiet wirtschaftliche Entwicklungen auslöse, wo man sie nicht wolle. Zudem wird moniert, dass Märstetten (!) und Wigoltingen (?) mit dieser Lösung schlechter erschlossen würden.
Es wird argumentiert, dass die Linienführung zwischen Weinfelden Ost und dem neuen Autobahnanschluss Engwilen nicht den Zielen der Siedlungsplanung entspreche. Das Gebiet um Engwilen würde verkehrsmässig (zu) gut erschlossen, obwohl es im kantonalen Richtplan nicht in einem Entwicklungsraum liege. Demgegenüber seien die Gemeinden Märstetten und Wigoltingen, die im Richtplan als zentrale Orte in Entwicklungsräumen gelten, weniger gut erschlossen (Märstetten ist hinsichtlich Erschliessung komplett anderer Meinung, wie es die Gewerbetreibenden in Bonau/Wigoltingen sehen, dürfte ebenfalls klar sein). Nachstehend versuchen wir eine Gesamtschau aller Kriterien, welche ebenfalls und mit gleichem Gewicht im Richtplan als Forderungen/Ziele formuliert sind: Ziele der Raumordnungspolitik(Quelle: Kantonaler Richtplan 2009) Raumkonzept Thurgau(...) Mit einer konzentrierten und haushälterischen Bodennutzung leistet die Raumplanung einen wirksamen Beitrag zur Erhaltung der Lebensqualität, einer einheimischen Nahrungsmittelproduktion sowie einer gesunden Umwelt im Sinne des Grundsatzes zur Nachhaltigkeit. Daraus lassen sich folgende Zielsetzungen ableiten: Die angestrebte räumliche Entwicklung des Kantons Thurgau richtet sich nach den Zielen und Grundsätzen des Bundesgesetzes über die Raumplanung (RPG). Sie ist dem Prinzip der Nachhaltigkeit verpflichtet und hat die Qualitäten des Lebensraumes zu stärken. Sie soll sich an den folgenden drei Zielen orientieren:
AussenbeziehungenDer Thurgau liegt im Einflussbereich bedeutender, grosser ausserkantonaler resp. ausländischer Zentren und Ballungsräume. Dazu zählen vorab die Metropolitanregion Zürich und in zweiter Linie München und Stuttgart. Stark spürbar sind aber auch die näher liegenden Agglomerationen, wie Winterthur, St. Gallen, Konstanz und Schaffhausen. So hat der Anteil der Pendler in den letzten Jahren weiter zugenommen, was die vielfältigen Beziehungen über die Kantonsgrenzen hinaus illustriert. Diese grossräumlichen Zusammenhänge, insbesondere die Zugehörigkeit zum Wirtschaftsraum Zürich sind eine Chance für die Weiterentwicklung des Kantons als eigenständiges, historisch gewachsenes politisches Gebilde. Gute Verkehrs- und Wirtschaftsverbindungen in die umliegenden Zentren sind daher wichtig. Die grenzüberschreitende Zusammenarbeit bei raumwirksamen und auch andern Tätigkeiten nimmt an Bedeutung zu. Seit Inkrafttreten der bilateralen Verträge ist die Grenze zum EU Raum generell und zu Deutschland im Besonderen durchlässiger geworden. Für den Thurgau als Grenzkanton ist eine optimale Vernetzung mit den Ländern im Bodenseeraum entscheidend. Die räumliche Planung und die Koordination dürfen nicht an der Landesgrenze Halt machen. Zur ganzen Bodenseeregion sind die Beziehungen enger geworden. Der Thurgau arbeitet aktiv in verschiedenen Gremien mit. Siedlungs- und Zentrenstruktur, PlanungsgrundsätzeQuelle: Kantonaler Richtplan, Ziffer 1.2 Dörfer und Weiler
Gesamtverkehr, PlanungsgrundsätzeQuelle: Kantonaler Richtplan, Ziffer 3.1
Motorfahrzeugverkehr, PlanungsgrundsätzeQuelle: Kantonaler Richtplan, Ziffer 3.2
Die Spange Bätershausen samt Folgebauten:Agglomerationsprogramm oder Transitverbindung zur A7?Spange Bätershausen (Projekt Nr. 3.205)
Bahnhofgebiete, PlanungsgrundsätzeQuelle: Kantonaler Richtplan, Ziffer 3.6
Die nachfolgenden Grundsätze sind bei Planungen in den Bahnhofgebieten der kantonalen und regionalen Zentren wegleitend:
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| Zuletzt aktualisiert am Mittwoch, den 06. April 2011 um 13:06 Uhr |










