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Ist die 'BTS plus' ein 'Querschläger' ?

Ist die 'BTS plus' ein 'Querschläger' ?

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Geschrieben von: Jürg Schumacher   
Montag, den 04. April 2011 um 14:00 Uhr

N13-Bruecke im Misox
N13-Bruecke im Misox (wikimedia)

Im kantonalen Richtplan sind eine Vielzahl verschiedenster Postulate formuliert, welche nur gemeinsam ein Bild der behördenverbindlichen Festlegungen ergeben können. Es ist deshalb unfair und unehrlich, nur einzelne, ausgewählte Kriterien selektiv und subjektiv gewertet in eine Beurteilung einfliessen zu lassen.

Die Gegner der Variante 'BTS plus' machen geltend, dass die alternative Linienführung der Bodensee-Thurtalstrasse (BTS) von Weinfelden (durch einen nach Nordwesten geführten Tunnel und einem 200m langen Viadukt über das Kemmental direkt zur A7 bei Engwilen) im Widerspruch zum kantonalen Richtplan stehe oder zumindest dass sie deutlich schlechter mit der kantonalen Richtplanung überein stimme (Studie des Tiefbauamtes) und in einem Gebiet wirtschaftliche Entwicklungen auslöse, wo man sie nicht wolle. Zudem wird moniert, dass Märstetten (!) und Wigoltingen (?) mit dieser Lösung schlechter erschlossen würden.

 

Quelle: Google Maps, A4-Ausfahrt Benken ZH
Bild: Ausfahrt der A4 bei Benken ZH im ländlichen Raum (Quelle: Google Maps)

Es wird argumentiert, dass die Linienführung zwischen Weinfelden Ost und dem neuen Autobahnanschluss Engwilen nicht den Zielen der Siedlungsplanung entspreche. Das Gebiet um Engwilen würde verkehrsmässig (zu) gut erschlossen, obwohl es im kantonalen Richtplan nicht in einem Entwicklungsraum liege. Demgegenüber seien die Gemeinden Märstetten und Wigoltingen, die im Richtplan als zentrale Orte in Entwicklungsräumen gelten, weniger gut erschlossen (Märstetten ist hinsichtlich Erschliessung komplett anderer Meinung, wie es die Gewerbetreibenden in Bonau/Wigoltingen sehen, dürfte ebenfalls klar sein).

Nachstehend versuchen wir eine Gesamtschau aller Kriterien, welche ebenfalls und mit gleichem Gewicht im Richtplan als Forderungen/Ziele formuliert sind:

Ziele der Raumordnungspolitik

(Quelle: Kantonaler Richtplan 2009)

Raumkonzept Thurgau

(...)

Mit einer konzentrierten und haushälterischen Bodennutzung leistet die Raumplanung einen wirksamen Beitrag zur Erhaltung der Lebensqualität, einer einheimischen Nahrungsmittelproduktion sowie einer gesunden Umwelt im Sinne des Grundsatzes zur Nachhaltigkeit. Daraus lassen sich folgende Zielsetzungen ableiten:

Die angestrebte räumliche Entwicklung des Kantons Thurgau richtet sich nach den Zielen und Grundsätzen des Bundesgesetzes über die Raumplanung (RPG). Sie ist dem Prinzip der Nachhaltigkeit verpflichtet und hat die Qualitäten des Lebensraumes zu stärken. Sie soll sich an den folgenden drei Zielen orientieren:

  • Die Attraktivität des Kantons als Wohn- und Wirtschaftsstandort ist zu erhalten und zu fördern. Namentlich in den Bereichen Wirtschaft, Verkehr, Bildung und Kultur sind die Beziehungen zum Grossraum Zürich und den benachbarten Agglomerationen wie St. Gallen und Konstanz zu intensivieren.
  • Das Wachstum der Siedlungen ist primär auf die Zentren auszurichten. Die bauliche Entwicklung hat in erster Linie nach innen zu erfolgen. Die zunehmende Mobilität ist durch eine verstärkte Koordination der verschiedenen Verkehrsträger zu bewältigen. Zwischen den Zentren und Agglomerationen ist der öffentliche Verkehr zu fördern, in den Zentren und Agglomerationen auch der Langsamverkehr.
  • Der ländliche Raum bildet in erster Linie die Produktionsgrundlage der Land- und Forstwirtschaft. Auch dient er dem ökologischen Ausgleich sowie der Erholung. Die Kulturlandschaft mit den typischen Dörfern und Weilern ist in ihrer Eigenart zu pflegen und zu gestalten.

Aussenbeziehungen

Der Thurgau liegt im Einflussbereich bedeutender, grosser ausserkantonaler resp. ausländischer Zentren und Ballungsräume. Dazu zählen vorab die Metropolitanregion Zürich und in zweiter Linie München und Stuttgart. Stark spürbar sind aber auch die näher liegenden Agglomerationen, wie Winterthur, St. Gallen, Konstanz und Schaffhausen. So hat der Anteil der Pendler in den letzten Jahren weiter zugenommen, was die vielfältigen Beziehungen über die Kantonsgrenzen hinaus illustriert.

Diese grossräumlichen Zusammenhänge, insbesondere die Zugehörigkeit zum Wirtschaftsraum Zürich sind eine Chance für die Weiterentwicklung des Kantons als eigenständiges, historisch gewachsenes politisches Gebilde. Gute Verkehrs- und Wirtschaftsverbindungen in die umliegenden Zentren sind daher wichtig.

Die grenzüberschreitende Zusammenarbeit bei raumwirksamen und auch andern Tätigkeiten nimmt an Bedeutung zu. Seit Inkrafttreten der bilateralen Verträge ist die Grenze zum EU Raum generell und zu Deutschland im Besonderen durchlässiger geworden. Für den Thurgau als Grenzkanton ist eine optimale Vernetzung mit den Ländern im Bodenseeraum entscheidend. Die räumliche Planung und die Koordination dürfen nicht an der Landesgrenze Halt machen. Zur ganzen Bodenseeregion sind die Beziehungen enger geworden. Der Thurgau arbeitet aktiv in verschiedenen Gremien mit.

Siedlungs- und Zentrenstruktur, Planungsgrundsätze

Quelle: Kantonaler Richtplan, Ziffer 1.2

Dörfer und Weiler

  • Der eigenständige Charakter und die Lebensfähigkeit der Dörfer und Weiler sind zu erhalten und zu stärken.
  • Die Qualitäten des Orts- und Landschaftsbildes sind zu respektieren.
  • Die Bauzonen sind auf eine zurückhaltende bauliche Entwicklung auszurichten und sollen die Erneuerung der Dörfer von innen heraus ermöglichen.

Gesamtverkehr, Planungsgrundsätze

Quelle: Kantonaler Richtplan, Ziffer 3.1

  • Der Thurgau ist im Personen- und Güterverkehr optimal mit der übrigen Schweiz und Europa zu vernetzen.
  • Im Vordergrund stehen gute Verbindungen zum Wirtschaftsraum Zürich, zu St. Gallen, zur EUREGIO-Bodensee sowie zu den Wirtschaftsmetropolen München und Stuttgart.
  • Ein leistungsfähiges und wirtschaftliches Verkehrssystem ist für die Entwicklung des gesamten Thurgaus wichtig und dient insbesondere der Stärkung der Thurgauer Volkswirtschaft.
  • Für die Zukunft ist von entscheidender Bedeutung, dass die Thurgauer Zentren gut in das schweizerische und das grenzüberschreitende Verkehrsnetz eingebunden werden können und auch untereinander gut vernetzt sind.

Motorfahrzeugverkehr, Planungsgrundsätze

Quelle: Kantonaler Richtplan, Ziffer 3.2

  • Das Strassennetz muss dem Gesamtziel der thurgauischen Raumordnungspolitik dienen, nämlich die Attraktivität des Kantons als Lebens- und Wirtschaftsraum zu erhalten und zu fördern.
  • Die Anstrengungen zur Verbesserung des bestehenden Strassennetzes insbesondere bezüglich Verkehrssicherheit und Umweltverträglichkeit sind fortzusetzen.

Die Spange Bätershausen samt Folgebauten:

Agglomerationsprogramm oder Transitverbindung zur A7?

Spange Bätershausen (Projekt Nr. 3.205)

  • Die Spange Bätershausen zwischen der Berg- und der Bernrainstrasse (Kreuzlingen) leitet insbesondere den Schwerverkehr aus der Region Bischofszell / Gossau und den Verkehr aus dem Raum Berg direkt auf die A7 (!) und entlastet dadurch die Stadtdurchfahrt von Kreuzlingen.
  • Die Linienführung ist klar und die Umweltverträglichkeit nachgewiesen. (...)
    Spange BätershausenSpange Bätershausen (2)
    Umfahrung Siegershausen NEUmfahrung Siegershausen (2)
    Umfahrung Siegershausen SWUmfahrung Siegershausen SE
    Legende: gelb schraffiert = Vernetzungsflächen
  • Die Spange Bätershausen ist Teil des Agglomerationsprogramms Kreuzlingen-Konstanz.
  • Vororientierung 'Umfahrung Bätershausen (Nr. 3.212)': Die Notwendigkeit einer Umfahrung von Bätershausen wird geprüft.
  • Zwischenergebnis: 'Umfahrung Siegershausen (Nr. 3.209)': Mit dieser Umfahrung soll auch der Niveauübergang auf dieser Achse aufgehoben werden.

Bahnhofgebiete, Planungsgrundsätze

Quelle: Kantonaler Richtplan, Ziffer 3.6

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Die nachfolgenden Grundsätze sind bei Planungen in den Bahnhofgebieten der kantonalen und regionalen Zentren wegleitend:

  • Bahnhofgebiete sollen als Zentrumszonen genutzt werden, wo verdichtet und in die Höhe gebaut wird.
  • Ihrer Bedeutung entsprechend werden sie als zentrale öffentliche Räume angemessen gestaltet.
  • Die Verkehrsträger sollen im Knotenpunkt Bahnhof so verknüpft werden, dass möglichst kurze, bequeme und gut gestaltete Umsteigewege entstehen.
  • Die Gemeinden klären die Entwicklungsmöglichkeiten der Bahnhofgebiete ab und treffen zeitgerecht die notwendigen planerischen Massnahmen.
  • Bahnhofgebiete haben eine grosse Bedeutung. Sie liegen verkehrstechnisch an ausserordentlich günstiger Lage und verfügen oft über grosse Reserven an Baugebiet.
Zuletzt aktualisiert am Mittwoch, den 06. April 2011 um 13:06 Uhr